Notbetreuung und Testpflicht in der neuesten Verordnung

Ab Montag, den 7.2.2022 gilt für alle Kita-Kinder ab einem Jahr die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeführte Testpflicht. Konkret heißt das, dass Kita-Kinder nur noch mit negativem Testergebnis in der Kindertagesbetreuung betreut werden. Diese Testergebnisse (nicht älter als 24 Stunden) müssen an zwei nicht aufeinander folgenden Tagen der Woche durch eine Bescheinigung der Eltern gegenüber der Kita nachgewiesen werden.

 

Viele Eltern im Landkreis sehen die Tests als sinnvoll an, um ihre Kinder zu schützen. Einige Eltern befinden die Testpflicht wiederum auch als weitere Verrücktmacherei. Kommen die Eltern der Testpflicht nicht nach, müssen sie ihre Kinder trotz Zahlung der vollen Elternbeiträge zuhause betreuen.

 

Aber reichen zwei Antigen-Schnelltests pro Woche aus, die nachweislich für Kinder weniger zuverlässig sind? Eine Lollitest-Pool-PCR-Testung wäre der Meinung vieler Eltern nach vorzuziehen. Der Landeskitaelternbeirat Brandenburg war in der AG „Testung“ unter den beratenden Gremien vertreten. Leider wurden die Forderungen und Empfehlungen der Vertreter:innen nicht erhört.

 

Die Testung mit PCR-Tests ist seit Kurzem nur noch den vulnerablen Gruppen vorbehalten, die nach 2 Jahren Pandemie allerdings zum größten Teil alle mindestens den vollen Impfschutz haben bzw. schon geboostert sind. Eine Umsetzung der Testpflicht nur mit Antigen-Schnelltests lässt vermuten, dass die Kitakinder (die zum großen Teil nicht geimpft werden können) nicht den gleichen Schutz erfahren sollen, wie Erwachsene.

 

Wir nehmen daher an, dass eine Durchseuchung unter den Kitakindern von der brandenburgischen Landesregierung und der Bundesregierung durchaus akzeptiert wird. Diese Teststrategie ist im besten Fall ein schlechter Kompromiss zum Schutz unserer Kinder vor Covid-19 und seinen Folgen, die vor allem für die unter 5-jährigen noch gar nicht richtig erforscht sind. Auf die Frage hin, welche Strategien zur Eindämmung vorhanden sind, kommt von der Landes- wie auch der Bundesregierung keine Rückmeldung.

 

Problematisch ist an der Testpflicht ebenfalls, dass die Kitas und ihre Träger nicht verpflichtet sind, die Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Die Eltern dürfen aber nur noch 2x wöchentlich negativ getestete Kinder in der Kita zur Betreuung abgeben. Es kann also in einigen Gemeinden dazu führen, dass die Eltern selbst für die Tests sorgen müssen und diese nicht von den Kita-Trägern erstattet bekommen.

 

Zu dieser Problematik kommt hinzu, dass in der neuesten Ergänzung zur Verordnung über Eindämmungsmaßnahmen die Notbetreuung geregelt wird. Sollte es aufgrund von Ausfall des Personals in einer Betreuungseinrichtung zu Engpässen kommen, haben wieder nur Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen Anspruch auf Betreuung. Besteht kein Anspruch oder sind weniger Plätze als anspruchsberechtigte Kinder vorhanden, müssen Elternbeiträge trotzdem weitergezahlt werden! Dies kann nicht der richtige Weg für Eltern und Kinder sein und wir fordern daher wenigstens eine taggenaue Abrechnung der Elternbeiträge bei Nichtinanspruchnahme.

 

Wir Eltern fühlen uns vor diesem Hintergrund mittlerweile extrem im Stich gelassen. Es wurde gemeinsam nach Lösungen gesucht, wie man eine Betreuung im Herbst 2021 und Winter 2021/2022 absichern kann. Aber statt nach Lösungen für die Kinder und Eltern zu suchen, wurde auch nach zwei Jahren Pandemie wieder nur geschaut, wie die Wirtschaft und systemrelevante Jobs abgesichert werden können.

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